Lärmsanierung

Gemäss Lärmschutz-Verordnung ordnet die Vollzugsbehörde für lärmerzeugende Anlagen (z. B. Schiessanlagen, Industrieanlagen etc.), die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte führen, entsprechende Lärmsanierungen an.

Die SINUS AG unterstützt Sie als Anlagebetreiber bei Ihrer Lärmsanierung unter anderem mit nachfolgenden Dienstleistungen:


  • Erstellung des Sanierungskonzepts
  • Erfassen der relevanten Lärmquellen (messtechnisch oder gemäss Angabe Hersteller)
  • Bestimmung der einzelnen Betriebszeiten
  • Erstellung des digitalen Berechnungsmodells (CadnaA)
  • Durchführen der Lärmermittlung
  • Prüfung möglicher Lärmschutzmassnahmen
  • Aufzeigen verbleibender Lärmkonflikte
  • Abnahmemessungen

Referenzen Lärmsanierung

Nationalstrasse N07 - Zustandserfassung Lärm

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Oberbauleitung Staatsstrassen Zürich

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Kanton Luzern - Lärmsanierung Kantonsstrassen

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Baudirektion Kanton Zürich - Kantonsstrassen

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Kanton St.Gallen, Lärmsanierung Kantonsstrassen

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Lärmsanierung Stadtstrassen Weinfelden

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Lärmsanierungen Kanton Thurgau

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Lärmsanierungen Kanton Appenzell Ausserrhoden

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Kantonsstrassen Kreuzlingen

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Lärmschutz Tankstelle mit Waschanlage

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Wir übernehmen für Sie die Orientierung der zuständigen Vollzugsbehörden und organisieren bei Bedarf Infoveranstaltungen für die lärmbetroffenen Anwohner.